Belehrung nach § 18 Batteriegesetz – BattG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien (d.h. aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird, vgl. § 2 Abs. 2 BattG), oder Geräten, die mit Batterien betrieben werden, sind wir als Vertreiber gemäß § 18 BatterieG verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:
Sie sind verpflichtet Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Das heißt, dass Sie Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben müssen. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Batterien, auch solche, die sich in Geräten befinden, können Sie nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben oder ausrechend frankiert zurücksenden. Unsere Rücknahmepflicht ist auf solche Altbatterien beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Fragen bzw. Rücksendungen von Batterien sind zu richten an:
Unsere E-Mailadresse lautet: info@kwautomotive.de
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, etwa unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft